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Verkaufs-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB ) der Firma M&D Österreich GmbH.
- Diese
Bedingungen gelten für alle Verträge, welche die Firma M&D Österreich GmbH als
Verkäufer der von ihnen gehandelten Waren abschließen sowie für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen, wenn diese von M&D
Österreich GmbH nicht schriftlich und firmenmäßig gezeichnet anerkannt werden.
Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Mit Annahme der von M&D Österreich GmbH
gelieferten Waren verzichtet der Käufer jedenfalls auf etwaige von ihm genannte
eigene Geschäftsbedingungen.
- Alle Angebote
von M&D Österreich GmbH sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst
durch schriftliche Bestätigung durch M&D Österreich GmbH zustande, bei
Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung durch die widerspruchslose
Entgegennahme der Ware und einer von M&D Österreich GmbH ausgestellten
Rechnung. Bestellungen sind hinsichtlich aller Einzelheiten genau zu spezifizieren; der
Käufer trägt das Risiko unvollständiger oder ungenauer Angaben. Handelsübliche
oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe,
Größe oder Ausrüstung bleiben vorbehalten.
- Änderungen
und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch M&D Österreich GmbH. Mündliche Vereinbarungen sind erst
mit schriftlicher Bestätigung von M&D Österreich GmbH wirksam.
- Die
mitgeteilten Preise sind, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung enthalten
sind, freibleibend und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. und in
der Regel ab Lager M&D Österreich GmbH– bzw. ab Zentrallager. Es bleibt
vorbehalten, die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen,
sofern sich die Listenpreise von M&D Österreich GmbH zwischenzeitlich bis
zur Lieferung verändern. Im Falle der Erhöhung der Preise kann eine
einvernehmliche Auflösung des Liefervertrages für noch nicht in Fertigung
genommene bzw. noch nicht in Lieferung befindliche Ware erfolgen. Bei
Kleinbestellungen kann ein Bearbeitungskostenanteil in Rechnung gestellt
werden.
- Sofern
M&D Österreich GmbH dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders
angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.
Die Lieferung erfolgt hier schnellstmöglich. Im Falle der Zahlung per Vorkasse
erfolgt der Versand frühestens am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der
Überweisung beauftragte Bank. Andernfalls nach Zahlungseingang auf unserem
Bankkonto. Fällt die Bestellung auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen
Feiertag am Lieferort, so beginnt die Vorbereitung des Versands am nächsten
Werktag. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf den Käufer über, auch
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Beschwerden in Zusammenhang mit dem
Transport sind von dem Käufer bei Erhalt der Lieferungs- oder der
Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. Darüber
hinaus sind M&D Österreich GmbH von jeglicher Lieferverpflichtung
entbunden, wenn Veränderungen in den gesetzlichen oder behördlichen
Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurzes,
Rohstoffverteuerungen, Veränderungen von Energiekosten, Frachten, bei Eintritt
unvorhergesehener Ereignisse, Fällen höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, sei
es im eigenen Betrieb oder in den Betrieben von Vorlieferanten, gleichgültig
durch welche Ursachen diese entstanden sind. In solchen Fällen sind M&D
Österreich GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl entweder eine Anpassung des
Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
- Ist bei
Bestellungen auf Abruf keine bestimmte Abnahmefrist vereinbart, so ist der
Abruf von Käufer so rechtzeitig zu erteilen, dass M&D Österreich GmbH die
Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist. Ist der Abruf durch
den Käufer innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart, sind M&D Österreich
GmbH berechtigt, bei Ablauf der Frist den offenen Teil der Abruforder
auszuliefern. Bei Bestellungen auf Abruf muss die bestellte Ware innerhalb der
vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von 12 Monaten abgerufen sein.
- Die Ware
reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer mit
der Übergabe der Ware an die zum Transport bestimmte Person bzw. mit
Benachrichtigung der Versandbereitschaft über. Eine Transportversicherung
erfolg nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten. Etwaige
Beschädigungen oder Mindergewichte sind unmittelbar bei Abnahme oder Sendung
bei der Post, der Eisenbahn-Verwaltung des Empfangsortes, dem Güterbeförderer
oder für den Fall der Lieferung durch eigenen LKW, bei denen Fahrern von M&D
Österreich GmbH zu melden und auf den Versandpapieren bescheinigen zu lassen.
- Beanstandungen
jeder Art müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen, und zwar
entweder schriftlich oder telegraphisch, geltend gemacht werden. Der Käufer ist
verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen in handelsüblichen Umfang zu
überprüfen. Die nicht fristgerechte Erhebung der Mängelrüge spätestens am 2.
Tag nach Empfang, sowie Verarbeitung oder Veränderung der Ware gelten als
Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung. Mängelrügen sind jedenfalls
nicht mehr zulässig, wenn eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht mehr
möglich ist. Bei berechtigter Beanstandung ersetzt M&D Österreich GmbH
wahlweise die Ware durch Einwandfreie oder erteilt eine Gutschrift in Höhe des
zurückgegebenen Warenwertes. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen; insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, Mängelbehebungen
oder Preisminderungen zu verlangen. M&D Österreich GmbH leistet keine
Gewähr für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck.
Falls M&D Österreich GmbH für bestimmte Produkte ausdrücklich eine
schriftliche Garantie übernimmt, richtet sich Art und Umfang der
Garantieleistung nach den jeweiligen Garantiebestimmungen.
Rücksendungen haben frachtfrei an die ausliefernde Stelle zu erfolgen und
werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Einverständniserklärung mit der
Rücksendung angenommen. Etwaige Rücksendungen können nur im Originalzustand
zurückgenommen werden. Spezifikationszeichen dürfen nicht entfernt sein. Die
beschädigte Stelle muss kenntlich gemacht werden, des Weiteren sind
Rechnungsnummer, Datum und Grund der Beanstandung und die erforderlichen
Warenspezifikationen anzugeben, sowie ein deutlicher sichtbarer Vermerk
„Beanstandung“ deutlich sichtbar anzubringen. Die Berechnung einer
Wiedereinlagerungs- und Manipulationsgebühr von mindestens 15 % des
zurückgesendeten Warenwertes ist vorbehalten.
Sonstige (Schaden) Ersatzansprüche jeder Art sind, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen. Aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Ersatzpflichten für
Sachschäden, die gewerblichen Nutzern entstehen, sowie
Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden
könnten, sind ausgeschlossen, ebenso jegliche Folgeschäden. Der Käufer
verpflichtet sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden
gemäß dem Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware auf seinen
Käufer zu überbinden. - Die
Zahlungskonditionen sind der Rechnung zu entnehmen. Eine Zahlung gilt erst als
erfolgt, wenn M&D Österreich GmbH über den Betrag verfügen kann. Die
Gewährung von Skonto setzt voraus, dass keine fälligen Rechnungen offen sind.
Für den Fall des Verzuges oder Bekannt werden von Umständen, welche die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind M&D Österreich GmbH nach
ihrer Wahl berechtigt, die Lieferung oder weitere Lieferungen einzustellen, vom
Vertrag zurückzutreten, die sofortige Zahlung aller M&D Österreich GmbH
zustehenden Forderungen, auch aus anderen Kontrakten ohne Rücksicht auf ein etwa
gewährtes Ziel oder eine etwa gewährte Stundung zu verlangen, für die
geschuldete Summe Sicherheit nach Wahl von M&D Österreich GmbH zu fordern,
oder die noch im Eigentum von M&D Österreich GmbH stehende Ware sofort
abzuholen, wozu der Käufer schon jetzt das Betreten seiner Räumlichkeiten zu
diesem Zweck gestattet. Im Fall des Verzuges sind M&D Österreich GmbH
weiters berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % über dem jeweiligen
Nationalbank-Diskontsatz, zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Alle im Fall eines
Verzuges entstehenden Kosten eines von M&D Österreich GmbH beauftragten
Rechtsanwaltes gehen zu Lasten des Käufers. Für den Fall des Verzuges ist M&D
Österreich GmbH weiters wahlweise berechtigt, vereinbarte Lieferungen nur noch
gegen Nachnahme auszuführen. Falls der Käufer solche Nachnahmen nicht einlöst,
kann M&D Österreich GmbH die Waren anderweitig auf Rechnung des Käufers
oder auf eigene Rechnung veräußern, wobei M&D Österreich GmbH im übrigen
alle sonstigen Rechte gegen den Käufer vorbehalten bleiben, insbesondere der
Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und
dem durch den Notverkauf erzielten Preis. Rechnungsabzüge, sei es im Wege der
Aufrechnung, der Minderung, der Zurückbehaltung oder sonstiger Einwendungen
sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich im Einzelfall etwas anderes
zugestanden oder gerichtlich entschieden ist.
Für den Fall eines Insolvenzverfahrens gelten sämtliche eingeräumte Rabatte nur
als auflösend bedingt vereinbart und sind die Bruttofakturenbeträge Zugrunde zulegen. - M&D
Österreich GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. M&D Österreich GmbH ist
berechtigt, Zahlungen des Kunden wahlweise auch auf andere, insbesondere ältere
Verbindlichkeiten anzurechnen. Bei Weiterveräußerung vor kompletter Bezahlung
ist der Käufer verpflichtet, M&D Österreich GmbH die entsprechende
Kaufpreisforderung sicherheitshalber abzutreten. Im Fall der Verarbeitung vor
kompletter Bezahlung entsteht Miteigentum von M&D Österreich GmbH und des
Verarbeiters im Verhältnis der beiderseitigen, verarbeiteten Wertanteile zum
Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Ware in
anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder Aufrechterhaltung des Kaufpreises
bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises abzunehmen. Zu diesem Zweck
gestattet der Käufer M&D Österreich GmbH und den von M&D Österreich
GmbH beauftragten Personen den Abtransport der im Vorbehaltseigentum stehenden
waren das Betreten der Geschäftsräumlichkeiten. M&D Österreich GmbH ist
berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig unter Anrechnung auf die
Kaufpreisforderung zu veräußern. Von allen Vollstreckungsmaßnahmen oder
sonstigen Eingriffen in die Ware, die den Besitz des Käufers an den unten
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren von M&D Österreich GmbH betreffen, hat
der Käufer M&D Österreich GmbH unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten
etwaiger Interventionen von M&D Österreich GmbH gegenüber
Vollstreckungsgläubigen gehen zu Lasten des Käufers.
- Die
Verpackung wird in der Regel zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Eine
Verpflichtung zur Rücknahme der Verpackungen besteht nicht, soweit nicht
zwingende anders lautende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Diesfalls
bleibt die Berechnung angemessener Kosten für Rücknahme und Entsorgung
vorbehalten.
- Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Lieferbedingungen begründet nicht
die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen
tritt eine solche wirksame, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck, dem
mit der jeweils unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahekommt.
- Der Käufer
erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Firmendaten EDV –
mäßig erfasst und verarbeitet werden. M&D Österreich GmbH verpflichtet
sich, diese Daten nur für eigene Zwecke zu verwenden.
- Der Käufer
verpflichtet sich, für den Fall der Ausfuhr der Ware die jeweils geltenden
gesetzlichen Ausfuhrbestimmungen der Republik Österreich einzuhalten.
- Auf alle
Verträge und Vereinbarungen ist österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand
für allfällige Streitigkeiten zwischen den Parteien, ist Salzburg.
- Rückfragen
und Zuständigkeit dieser AGB, Version 1, vom Juni 2025.
M&D Österreich GmbH, A-5084 Grossgmain, Eschenstrasse 356
Geschäftsführer: Peter Dutka, E-Mail: info@meat-doria.at, Web: www.meat-doria.at